Bei einem Unfall mit einem Bagatellschaden – also einem Schaden unter 750 € – ist ein umfassendes Unfallgutachten nicht erforderlich und wird von der gegnerischen KFZ-Versicherung in der Regel auch nicht übernommen. In solchen Fällen genügt ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, das vor allem eine verbindliche Kalkulation der Reparaturkosten, wie Material-, Arbeits- und Lackierkosten, beinhaltet.
Oft können jedoch auf den ersten Blick unbedeutende Schäden teure Reparaturen nach sich ziehen. Ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, ist für Sie möglicherweise schwierig einzuschätzen. Kontaktieren Sie uns daher gerne für eine unverbindliche Beratung durch unsere Experten.
Bei kleineren Dellen und Kratzern ist es ratsam, diese von einem Experten begutachten zu lassen. Für Bagatellschäden erstellen wir einen kostengünstigen Kostenvoranschlag, der sich ideal für Versicherungszwecke und zur Beweissicherung eignet.
Alternativ bieten wir Ihnen ein ausführliches Kurzgutachten an. Dieses enthält mehr Informationen als ein einfacher Kostenvoranschlag und ist besonders detailliert: