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Unfallgutachten bei Kaskoschäden

Kaskoschäden

Liegt der Unfall an eigenem Verschulden, Wildschäden, Vandalismus oder anderen äußeren Einflüssen wie Hagel- oder Glasschäden, handelt es sich um einen Kaskoschaden. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erstattet werden. Wir unterstützen Sie dabei, mit einem Kasko-Gutachten eine fundierte Schadensbewertung zu erhalten.

Auch im Falle einer Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Allerdings ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für den von Ihnen ausgewählten Gutachter zu übernehmen. Bei einem Totalschaden sollte die Kostenübernahme für die Schadensbegutachtung in Absprache mit der Versicherung geregelt werden. In vielen Fällen nutzen Versicherungen ihr sogenanntes „Weisungsrecht“ und setzen eigene Gutachter ein.

Welche Schadenfälle deckt die Teilkaskoversicherung?

  • Schäden durch Tiere, wie bspw. Marderbisse
  • Kollisionen mit Haarwild
  • Schäden verursacht durch Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Schäden durch Einbruch
  • Raub und Überfall
  • Diebstahl von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen
  • Schäden durch Feuer oder Explosion
  • Glasbruch

Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?

  • Eigene Unfallschäden am Fahrzeug durch selbstverschuldetes Fehlverhalten
  • Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden (z. B. Fahrerflucht)
  • Schäden durch Vandalismus (vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs durch Unbefugte)
  • Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet in der Regel auch den Schutz der Teilkaskoversicherung.